Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Januar 2026

§ 1 Geltungsbereich

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen allinbrowser.com Martin Meingassner, Konstruktionsbüro mit IT-Beratung, Glonner Str. 9c, 85625 Baiern (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden über IT-Beratungsleistungen im Bereich Onshape CAD und ERPNext Cloud-Lösungen.


(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Verbraucherverträge werden nicht geschlossen. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer handelt.


(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


(4) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.



(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen allinbrowser.com Martin Meingassner, Konstruktionsbüro mit IT-Beratung, Glonner Str. 9c, 85625 Baiern (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden über IT-Beratungsleistungen im Bereich Onshape CAD und ERPNext Cloud-Lösungen.


(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Verbraucherverträge werden nicht geschlossen. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer handelt.


(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


(4) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.



§ 2 Vertragsschluss

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Angebote des Anbieters auf der Website allinbrowser.com sind freibleibend und stellen eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.


(2) Der Vertrag kommt zustande durch:

  • Bei Terminbuchungen (Machbarkeitsanalyse-Workshop): Mit Abschluss des Buchungsvorgangs über Cal.com und Zahlungseingang

  • Bei Subscription-Verträgen: Mit schriftlicher Bestätigung durch den Anbieter nach Eingang der unterzeichneten Auftragsbestätigung

  • Bei Einzelleistungen (Vor-Ort-Tag, Zusatzstunden, Event-Tag): Mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Anbieter


(3) Die Korrespondenz erfolgt vorrangig per E-Mail. Schriftform im Sinne dieser AGB ist auch die E-Mail-Form gewahrt.



§ 3 Leistungsbeschreibung

§ 3 Leistungsbeschreibung

3.1 Machbarkeitsanalyse-Workshop

3.1 Machbarkeitsanalyse-Workshop

(1) Leistungsinhalt: 90-minütige Live-Session zur Analyse der Machbarkeit einer Onshape/ERPNext-Integration, schriftliche Auswertung mit Handlungsempfehlungen sowie optional eine Aufzeichnung der Session.


(2) Preis: €290,00 netto (zzgl. gesetzlicher USt.)


(3) Zahlung: Vorkasse via Stripe bei Buchung über Cal.com


(4) Die Machbarkeitsanalyse ist eine eigenständige, abgeschlossene Leistung. Eine Anrechnung auf spätere Aufträge erfolgt nicht.


3.2 Subscription-Service

3.2 Subscription-Service

(1) Leistungsinhalt:

  • Durchschnittlich 12 Beratungsstunden pro Monat

  • Reaktionszeit: 24 Stunden an Arbeitstagen (Montag bis Freitag, außer bundeseinheitliche Feiertage)

  • Unbegrenzte Anfragen im Backlog, die sequenziell nach Eingang abgearbeitet werden

  • Leistungen umfassen: Onshape-Konfiguration, ERPNext-Support, CAD-ERP-Connector Wartung, BOM-Synchronisierung, Property-Mapping


(2) Definition „Request": Eine einzelne Anfrage umfasst maximal 4 Stunden geschätzten Arbeitsaufwand. Bei komplexeren Anfragen erfolgt vor Bearbeitung eine Rücksprache mit dem Kunden.


(3) Preis: €1.800,00 netto pro Monat (zzgl. gesetzlicher USt.)


(4) Mindestlaufzeit: 1 Monat


(5) Kündigung: Mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende. Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail ausreichend).


(6) Zahlung: Vorkasse bis zum 5. des jeweiligen Leistungsmonats via Stripe oder SEPA-Lastschrift


(7) Kein Rollover: Nicht genutzte Stunden verfallen am Monatsende und werden nicht in den Folgemonat übertragen.


(8) Keine Pausierung: Eine vorübergehende Pausierung des Subscription-Vertrages ist nicht möglich.


3.3 Vor-Ort-Tag

3.3 Vor-Ort-Tag

(1) Leistungsinhalt: Ganztägiger Beratungseinsatz vor Ort beim Kunden


(2) Preis: €1.500,00 netto (zzgl. gesetzlicher USt.) zzgl. Reisekosten


(3) Reisekosten: Fahrtkosten (€0,42/km oder Bahnticket 2. Klasse), ggf. Übernachtung nach Absprache. Reisekosten werden nach Aufwand abgerechnet.


(4) Buchung: Separat buchbar, unabhängig von einer Subscription


3.4 Zusatzstunden

3.4 Zusatzstunden

(1) Leistungsinhalt: Zusätzliche Beratungsstunden über das Subscription-Kontingent hinaus


(2) Preis: €175,00 netto pro Stunde (zzgl. gesetzlicher USt.)


(3) Abrechnung: Monatlich nach tatsächlichem Aufwand


3.5 Event-Tag Tirol (Strategie-Retreat)

3.5 Event-Tag Tirol (Strategie-Retreat)

(1) Leistungsinhalt: Ganztägiger Workshop (ca. 8 Stunden) zur strategischen Planung, inklusive Dokumentation der Ergebnisse. Der Workshop findet in Tirol/Österreich statt (Winter: Schihütte im Alpbachtal, ca. 1.800m; Sommer: Bergbauernhof bei Kufstein).


(2) Preis: €4.000,00 pauschal (zzgl. gesetzlicher USt.) für bis zu 3 Teilnehmer


(3) Inklusive: Übernachtung und Verpflegung im Pauschalpreis enthalten. Die Immobilien befinden sich im Familienbesitz des Anbieters.


(4) Pauschalreiserecht: Bei diesem Angebot handelt es sich um eine Beratungsleistung mit ergänzenden Nebenleistungen. Das Pauschalreiserecht findet keine Anwendung, da der Schwerpunkt auf der Beratungsleistung liegt und keine Pauschalreise im Sinne der §§ 651a ff. BGB vorliegt.


(5) Bergrisiken: Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Veranstaltungsorte in alpinem Gelände liegen. Der Anbieter haftet nicht für Unfälle oder Verletzungen, die auf die typischen Risiken des Berggeländes zurückzuführen sind (z.B. Wetterumschwünge, Geländebeschaffenheit), sofern der Anbieter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.


(6) Höhere Gewalt bei Bergzugang: Ist der Zugang zum Veranstaltungsort aufgrund von Witterungsbedingungen (Lawinen, Sturm, extreme Schneelage), behördlichen Sperrungen oder sonstiger höherer Gewalt nicht möglich, kann der Termin nach Absprache verschoben werden. Bei Unmöglichkeit der Durchführung innerhalb von 6 Monaten wird der gezahlte Betrag abzüglich bereits entstandener Aufwendungen erstattet.



§ 4 Ausgeschlossene Leistungen

§ 4 Ausgeschlossene Leistungen

Folgende Leistungen sind ausdrücklich nicht Gegenstand der Verträge und werden nicht erbracht:

  • Schulungen mit mehr als 3 Teilnehmern

  • Feature-Entwicklung mit einem Umfang von mehr als 8 Stunden (wird als separates Projekt beauftragt)

  • Hardware-Beschaffung

  • 24/7-Notfall-Support

  • Support für Drittanbieter-Software außerhalb von Onshape und ERPNext



§ 5 Reaktionszeit und Leistungserbringung

§ 5 Reaktionszeit und Leistungserbringung

(1) Reaktionszeit: Die zugesagte Reaktionszeit von 24 Stunden (bei Subscription) bezeichnet die Zeit bis zur ersten Rückmeldung auf eine Anfrage, nicht die Zeit bis zur vollständigen Lösung des Anliegens.


(2) Priorisierung: Bei mehreren offenen Anfragen liegt die Priorisierung im pflichtgemäßen Ermessen des Anbieters unter Berücksichtigung von Dringlichkeit und Reihenfolge des Eingangs.


(3) Arbeitszeiten: Die Leistungserbringung erfolgt in der Regel Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 18:00 Uhr (MEZ/MESZ).



§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle genannten Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.


(2) Bei B2B-Kunden mit Sitz in Österreich: Die Umsatzsteuer wird im Reverse-Charge-Verfahren vom Leistungsempfänger geschuldet (§ 13b UStG). Der Kunde muss hierzu seine gültige UID-Nummer mitteilen.


(3) Zahlungsziel: Rechnungen sind sofort fällig, soweit nicht anders vereinbart.


(4) Vorkasse: Bei Workshops und monatlichen Subscription-Zahlungen ist Vorkasse vereinbart. Die Leistung wird erst nach Zahlungseingang erbracht.


(5) Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen (§ 288 Abs. 2 BGB). Die Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB (€40,00) kann ebenfalls geltend gemacht werden.


(6) Leistungseinstellung: Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ist der Anbieter berechtigt, seine Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich einzustellen.



§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden

§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Die Mitwirkung des Kunden ist wesentliche Voraussetzung für die Leistungserbringung. Die Mitwirkungspflichten sind Hauptpflichten des Kunden.


(2) Der Kunde ist insbesondere verpflichtet:

a) Einen fachkundigen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis zu benennen und dessen Erreichbarkeit während der üblichen Geschäftszeiten sicherzustellen

b) Alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugangsdaten und Systemzugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen

c) Arbeitsergebnisse und Dokumentationen innerhalb von 5 Werktagen zu prüfen und etwaige Mängel konkret schriftlich zu rügen

d) Für eine ordnungsgemäße und regelmäßige Datensicherung seiner Systeme zu sorgen

e) Die technischen Voraussetzungen für Remote-Support (Internetverbindung, ggf. Fernwartungssoftware) bereitzustellen


(3) Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungseinschränkungen, die auf mangelnde Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind.


(4) Bei wesentlicher oder wiederholter Verletzung der Mitwirkungspflichten trotz schriftlicher Abmahnung mit angemessener Fristsetzung ist der Anbieter zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Der Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen bleibt unberührt.



§ 8 Haftung

§ 8 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.


(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.


(3) Haftungshöchstgrenze: Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden und Vermögensschäden ist begrenzt auf:

  • Bei Subscription-Verträgen: Die Summe von 12 Monatsbeiträgen

  • Bei Einzelleistungen: Den jeweiligen Auftragswert

  • Maximal jedoch €50.000,00 pro Schadensfall


(4) Die Haftung für den Verlust von Daten ist auf den Aufwand begrenzt, der bei regelmäßiger und ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.


(5) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.


(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.



§ 9 Geheimhaltung

§ 9 Geheimhaltung

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.


(2) Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Daten, Kundendaten, Preiskalkulationen und Geschäftsprozesse.


(3) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die:

  • öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Pflichtverletzung beruht

  • der empfangenden Partei bereits vor Offenlegung rechtmäßig bekannt waren

  • aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen


(4) Die Geheimhaltungspflicht besteht über die Beendigung des Vertrages hinaus für die Dauer von 3 Jahren fort.



§ 10 Höhere Gewalt

§ 10 Höhere Gewalt

(1) Höhere Gewalt bezeichnet unvorhersehbare, unabwendbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Vertragsparteien, insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Krieg, Terrorismus, Streiks, wesentliche Betriebsstörungen oder behördliche Maßnahmen.


(2) Die betroffene Partei ist für die Dauer und im Umfang der Behinderung von ihren Leistungspflichten befreit.


(3) Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über Eintritt und voraussichtliches Ende des Ereignisses zu informieren.


(4) Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zu kündigen.



§ 11 Preisanpassung

§ 11 Preisanpassung

(1) Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarten Preise bei Kostensteigerungen mit einer Ankündigungsfrist von 60 Tagen zum Beginn eines neuen Leistungszeitraums anzupassen.


(2) Preisanpassungen werden dem Kunden schriftlich (E-Mail ausreichend) mitgeteilt und begründet.


(3) Bei Preiserhöhungen von mehr als 10% steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 4 Wochen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung zu.



§ 12 Schlussbestimmungen

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Ebersberg.


(2) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


(3) Schriftformerfordernis: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.


(4) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


(5) Kein Widerrufsrecht: Da die Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern erbracht werden, besteht kein Widerrufsrecht.